Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die Sie auf dem schweren Weg der Trauerbewältigung nach dem Verlust eines geliebten Menschen begleiten. Mit wertvollen Tipps und Informationen unterstützen wir Sie bei Traueraterlier Bestattungen Gronauer, um die schwere Zeit zu überwinden und angemessen Abschied zu nehmen.

Allgemein

  • Wie teuer ist eine Bestattung ?

    Eine Bestattung setzt sich aus vielen einzelnen Positionen, wie auch Ihren persönlichen Wünschen zusammen. Noch hinzu sind die Preise regional sehr unterschiedlich. Daher ist es fast unmöglich einen Pauschalbetrag zu nennen, ohne vorher weitere Details besprochen zu haben. Zwischen einer Feuerbestattung mit einem anonymen Grab oder einer Erdbestattung mit großer Zeitungsannonce und dem Erwerb einer Gruft in Neustadt, Weiden und Umgebung, kann leicht eine Differenz von 10.000 Euro entstehen. Pauschalangebote, die immer wieder im Internet kursieren sind oft reine Lockangebote und werden, sobald man einen Sonderwunsch hat, wesentlich teurer.

  • Darf ich selbst Asche abfüllen?

    Nein, ein Abfüllen der Asche wird bereits im Bayerischen Bestattungsgesetz untersagt. Es gilt der Grundsatz der Untrennbarkeit der Asche, der auch durch das soeben genannte Urteil bekräftigt wurde.

  • Was ist bei einem Trauerfall alles zu erledigen?
    • Den Arzt benachrichtigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus, ohne die nichts Weiteres unternommen werden darf. Tritt der Tod im Krankenhaus ein wird dies automatisch veranlasst.
    • Überführung des Verstorbenen veranlassen (in unserem Service inbegriffen)
    • Sterbeurkunden beim Standesamt ausstellen lassen (in unserem Service inbegriffen)
    • Terminfestlegung für die Trauerfeier bei Stadt, Gemeinde oder Kirche (in unserem Service inbegriffen)
    • Wenn nötig, Grab bei Stadt, Gemeinde oder Kirche erwerben (hier beraten wir Sie gerne)
    • Musikalische Gestaltung der Trauerfeier organisieren (in unserem Service inbegriffen)
    • Dekoration und Blumen bestellen (in unserem Service inbegriffen)
    • Trauerbriefe, Karten, Sterbebilder, Danksagungen bestellen (in unserem Service inbegriffen)
    • Traueranzeige in der Zeitung schalten (in unserem Service inbegriffen)
    • Abrechnung mit Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen (in unserem Service inbegriffen)
    • Abmeldung von Krankenkasse, Rente, sonstigen Versicherungen, Abos usw. (in unserem Service inbegriffen)
    • Sterbevierteljahr für Witwe oder Witwer bei der Rentenstelle beantragen (in unserem Service inbegriffen)
    • Verwandte und Freunde benachrichtigen (können wir für Sie übernehmen)
    • Erbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen wenn das Testament eröffnet werden soll (das Nachlassgericht wird grundsätzlich schon über das Standesamt von dem Sterbefall informiert)
    • Wohnung kündigen und auflösen (können wir übernehmen oder Ihnen behilflich sein)
    • Witwen- oder Witwernrente bei der Rentenstelle beantragen (hier erhalten Sie die Unterlagen ebenfalls von uns)
    • Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen (können wir für Sie übernehmen)
    • Umbestellen der Post
    • Daueraufträge bei Banken ändern
    • Abbestellen von Gas und Wasser
    • Benachrichtigen von Geschäftspartnern (können wir übernehmen oder Ihnen behilflich sein)
    • Einschalten eines Rechtsanwaltes, Notars, Steuerberaters für die Regelung des Nachlasses.
  • Kann ich meine Bestattung schon vorher regeln?

    Ja, gerne beraten wir Sie auch in diesem Bereich. Die Bestattungsvorsorge kann für sich selbst oder für dritte Personen angelegt werden. Vielen geht es einfach um eine vorherige Durchsprache der einst eintretenden Bestattung, die Beratung und Festlegung der Bestattungsform, die Wünsche für die Trauerfeier und die Aufnahme der Daten für die spätere Beurkundung. Wer das Thema Bestattungsvorsorge bereits jetzt schon ganz aus dem Kopf nehmen möchte, kann auch schon im Vorfeld die finanzielle Absicherung der Bestattung durch Treuhandkonten oder Versicherungen mit unserer Hilfe regeln.

    Klicken Sie auf folgenden Link, so werden sie gleich weiter geleitet Vorsorge

  • Befindet sich ausschließlich die Asche meines Verstorbenen in der Urne?

    Ja, in der jeweiligen Urne befindet sich immer nur die Asche ihres Verstorbenen inklusive der Asche des Sarges. Beim Einäscherungsprozess befindet sich immer nur ein Sarg mit einem Verstorbenen in der Brennkammer.

    Nach der Einäscherung wird die Asche entweder durch eine Drehklappe im Boden (Etagenofen) oder durch Abziehen nach hinten (Flachbettofen) weiter transportiert. Erst dann wird der nächste Verstorbene in die Brennkammer eingebracht. Durch diesen Vorgang wird eine Vermischung der Asche vermieden. Ein Schamottestein mit einer Registriernummer begleitet von der Anlieferung des Sarges bis in die Urne den Verstorbenen. Der feuerfeste Stein wandert durch den kompletten Einäscherungsprozess um Verwechslungen zu vermeiden. Beim Abfüllen der Asche in die Urne wird kontrolliert, dass Name, Daten und Registriernummer mit dem Schamottestein übereinstimmen.

  • Darf ich die Urne meines Verstorbenen mit nach Hause nehmen?

    Nein, in Deutschland ist es verboten, die Urne mit der Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Der Bestattungszwang/die Friedhofspflicht in Deutschland sieht vor, dass die Aschereste eines Verstorbenen beigesetzt werden müssen und nicht an Angehörige ausgehändigt werden dürfen.

  • Kann man eine Bestattung finanzieren?

    Ja. Wie bei vielen anderen größeren Ausgaben besteht auch die Möglichkeit eine Bestattung zu finanzieren. Dabei arbeiten wir als alleiniges Unternehmen in der Region mit einem Finanzdienstleister zusammen, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat.

  • Darf ich auch im Garten beerdigt werden?

    Nein. In Deutschland gilt sie sogenannte Friedhofspflicht. Sie ist ehemals aus dem Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten entstanden, diese bis heute gültig ist. Obwohl bei Urnen diese Gefahr nicht zutrifft, werden alle menschlichen Überreste grundsätzlich gleich behandelt.

  • Was passiert nach der Ruhefrist?

    Ist die Ruhefrist abgelaufen, haben die Angehörigen die Möglichkeit das Grab für eine weiter Nutzungszeit zu pachten, außer es handelt sich um ein Reihengrab, das immer nur für eine Ruhefrist erworben werden kann. Wird die Grabstelle durch die Angehörigen aufgegeben, passiert in der Regel erst einmal nichts. Wird das Grab von einem anderen erworben und findet dort eine Bestattung statt, dann werden die vorhandenen Gebeine in der gleichen Grabstelle einfach etwas tiefer beigesetzt. Wenn Urnen ausgegraben werden, dann finden diese in der Regel ihren Platz auf dem anonymen Urnenfeld des Friedhofs. Grundsätzlich bleiben jedoch alle menschlichen Überreste auf dem jeweiligen Friedhof.

  • Was versteht man unter einer Ruhefrist und wie lang ist diese?

    Die Ruhefrist ist die Laufzeit eines Grabes und sie ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Sie beträgt mindestens acht Jahre und kann bis zu 50 Jahre dauern. Durch Bodengutachten wird die Zeit festgelegt, in der im Normalfall vom Körper eines Verstorbenen auf dem jeweiligen Friedhof nur noch Gebeine vorhanden sind. Rechtlich ist in dieser Zeit das Öffnen der Grabstelle eine Störung der Totenruhe. Nach der Ruhefrist handelt es sich nur noch um Gebeine und in den meisten Friedhöfen kann diese Grabstelle dann wieder neu belegt werden. Für Urnen wird diese Frist in der Regel übernommen, um eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. In vielen Friedhöfen muss die Nutzung des Grabes für die gesamte Ruhefrist im Voraus bezahlt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist werden Sie von der Friedhofsverwaltung kontaktiert und gefragt ob weiteres Interesse bzw. eine Verlängerung der Grabstätte erwünscht ist. Diese ist dann in kürzeren Abständen wählbar.

  • Kann ich mir aussuchen, auf welchem Friedhof ich beigesetzt werden möchte?

    Grundlegend Nein. Man hat nur einen festen Anspruch auf eine Grabstelle an dem Ort, an dem man seinen gemeldeten Erstwohnsitz hat. Die Beisetzung in anderen Orten ist allerdings möglich, wenn dort a) bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem man mit beigesetzt werden kann oder b) wenn ein Friedhof es aufgrund eines Antrags erlaubt, da noch freie Gräber verfügbar sind. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite und stellen den Antrag für Sie auf dem gewünschten Friedhof.

  • Zahle ich beim Bestatter mehr für Traueranzeigen, Blumen etc. als bei der Zeitung und dem Gärtner direkt?

    Nein. Der Bestatter erhält zwar in der Regel eine Provision von den einzelnen Fremdfirmen, diese gleicht allerdings nur den Beratungsaufwand aus und wird vom Endbetrag abgezogen. Das bedeutet, für den Kunden kostet es gleich viel, ob er die Traueranzeige beim Bestatter oder bei der örtlichen Zeitung schaltet. Die Zeitung wiederum bekommt vom Bestatter eine fertig erstellte Anzeige, spart sich den Kundenberater und ist oft auch nicht mehr für evtl. Fehler verantwortlich. Dafür bezahlt sie dem Bestatter die Provision.

  • Wenn das Sozialamt schon die Heimkosten bezahlt, zahlt es dann auch die Bestattung?

    Nein, nicht zwingend. Angehörige sind nach dem BGB unterhaltspflichtig für ihre Verwandten. Um sie allerdings davor zu schützen, dass sie selber in Armut geraten, nur weil sie die Pflegekosten für einen Elternteil aufbringen müssen, hat der Gesetzgeber großzügige Freibeträge für sie eingerichtet. Reicht das Geld dann nicht aus, springen die Sozialämter ein. Im Gegensatz zu den ständig laufenden Unterhaltskosten, ist eine Bestattung jedoch ein einmaliger finanzieller Aufwand. Daher sind die Freibeträge, die der Gesetzgeber vorsieht, wesentlich niedriger, bevor ein Sozialamt die Kosten übernimmt. Kurz gesagt: Der Staat will nicht verantworten, dass eine junge Familie durch laufende Pflegekosten für die Eltern in Armut gerät, aber die Kosten für ein einmaliges Ereignis wie eine Bestattung, können den Kindern durchaus zugemutet werden.

  • Wer zahlt, wenn kein Geld vorhanden ist?

    Wenn eine Person ohne Angehörige verstirbt, keine Bestattungsvorsorge vorliegt und niemand die Bestattung in Auftrag gibt, ordnet das Ordnungsamt eine Bestattung von Amtswegen an. Dabei wird die einfachste Form der Bestattung gewählt, oft ohne Trauerfeier und mit der Beisetzung in einem anonymen Grab. Werden später Angehörige ausfindig gemacht, müssen diese den ausgelegten Betrag an das Ordnungsamt zurückzahlen. Sind Angehörige vorhanden, welche allerdings nicht die finanziellen Möglichkeiten haben die Kosten zu tragen, können diese bei ihrem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Sozialämter sind dann eigentlich verpflichtet die Bestattung vor zu finanzieren, bis die Prüfung der Vermögensverhältnisse abgeschlossen ist. Verläuft die Prüfung der Vermögensverhältnisse positiv, übernimmt das Amt die Kosten für eine einfach, ortsübliche aber doch würdige Bestattung. Besagt die Prüfung dass doch genügend Vermögen vorhanden ist, müssen die Kosten selbst getragen werden. Für entlastende Zahlungsbasis bietet unser Unternehmen eine Bestattungsfinanzierung an. Gemeinsam finden wir so eine Lösung, alle Wünsche auf ihr Budget anzupassen und umzusetzen.

  • Für welche Region ist das TRAUERATELIER zuständig?

    Da es keinen keinen Gebietsschutz oder dergleichen gibt, sind wir überall ihr Ansprechpartner, wo Sie uns brauchen.
    Wir kennen uns besonders gut in der Oberpfalz im Raum Weiden aus und sind Ihr Ansprachpartner auf allen Friedhöfen in der Region Weiden, Altenstadt, Neustadt an der Waldnaab.

    Ganz egal wo sich ihr Wohnsitz oder gewünschter Beisetzungsort befindet, organisieren wir ihren Bestattungswunsch.
    Auch Auslandsüberführungen gehören zu unserem Aufgabengebiet.