Grundlegend Nein. Man hat nur einen festen Anspruch auf eine Grabstelle an dem Ort, an dem man seinen gemeldeten Erstwohnsitz hat. Die Beisetzung in anderen Orten ist allerdings möglich, wenn dort a) bereits ein Familiengrab vorhanden ist, in dem man mit beigesetzt werden kann oder b) wenn ein Friedhof es aufgrund eines Antrags erlaubt, da noch freie Gräber verfügbar sind. Hier stehen wir Ihnen gerne zur Seite und stellen den Antrag für Sie auf dem gewünschten Friedhof.