Was ist bei einem Trauerfall alles zu erledigen?
- Den Arzt benachrichtigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus, ohne die nichts Weiteres unternommen werden darf. Tritt der Tod im Krankenhaus ein wird dies automatisch veranlasst.
- Überführung des Verstorbenen veranlassen (in unserem Service inbegriffen)
- Sterbeurkunden beim Standesamt ausstellen lassen (in unserem Service inbegriffen)
- Terminfestlegung für die Trauerfeier bei Stadt, Gemeinde oder Kirche (in unserem Service inbegriffen)
- Wenn nötig, Grab bei Stadt, Gemeinde oder Kirche erwerben (hier beraten wir Sie gerne)
- Musikalische Gestaltung der Trauerfeier organisieren (in unserem Service inbegriffen)
- Dekoration und Blumen bestellen (in unserem Service inbegriffen)
- Trauerbriefe, Karten, Sterbebilder, Danksagungen bestellen (in unserem Service inbegriffen)
- Traueranzeige in der Zeitung schalten (in unserem Service inbegriffen)
- Abrechnung mit Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen (in unserem Service inbegriffen)
- Abmeldung von Krankenkasse, Rente, sonstigen Versicherungen, Abos usw. (in unserem Service inbegriffen)
- Sterbevierteljahr für Witwe oder Witwer bei der Rentenstelle beantragen (in unserem Service inbegriffen)
- Verwandte und Freunde benachrichtigen (können wir für Sie übernehmen)
- Erbschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen wenn das Testament eröffnet werden soll (das Nachlassgericht wird grundsätzlich schon über das Standesamt von dem Sterbefall informiert)
- Wohnung kündigen und auflösen (können wir übernehmen oder Ihnen behilflich sein)
- Witwen- oder Witwernrente bei der Rentenstelle beantragen (hier erhalten Sie die Unterlagen ebenfalls von uns)
- Kündigung von Mitgliedschaften in Vereinen (können wir für Sie übernehmen)
- Umbestellen der Post
- Daueraufträge bei Banken ändern
- Abbestellen von Gas und Wasser
- Benachrichtigen von Geschäftspartnern (können wir übernehmen oder Ihnen behilflich sein)
- Einschalten eines Rechtsanwaltes, Notars, Steuerberaters für die Regelung des Nachlasses.