Was versteht man unter einer Ruhefrist und wie lang ist diese?

Die Ruhefrist ist die Laufzeit eines Grabes und sie ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich. Sie beträgt mindestens acht Jahre und kann bis zu 50 Jahre dauern. Durch Bodengutachten wird die Zeit festgelegt, in der im Normalfall vom Körper eines Verstorbenen auf dem jeweiligen Friedhof nur noch Gebeine vorhanden sind. Rechtlich ist in dieser Zeit das Öffnen der Grabstelle eine Störung der Totenruhe. Nach der Ruhefrist handelt es sich nur noch um Gebeine und in den meisten Friedhöfen kann diese Grabstelle dann wieder neu belegt werden. Für Urnen wird diese Frist in der Regel übernommen, um eine einheitliche Rechtsgrundlage zu schaffen. In vielen Friedhöfen muss die Nutzung des Grabes für die gesamte Ruhefrist im Voraus bezahlt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist werden Sie von der Friedhofsverwaltung kontaktiert und gefragt ob weiteres Interesse bzw. eine Verlängerung der Grabstätte erwünscht ist. Diese ist dann in kürzeren Abständen wählbar.