Ist die Ruhefrist abgelaufen, haben die Angehörigen die Möglichkeit das Grab für eine weiter Nutzungszeit zu pachten, außer es handelt sich um ein Reihengrab, das immer nur für eine Ruhefrist erworben werden kann. Wird die Grabstelle durch die Angehörigen aufgegeben, passiert in der Regel erst einmal nichts. Wird das Grab von einem anderen erworben und findet dort eine Bestattung statt, dann werden die vorhandenen Gebeine in der gleichen Grabstelle einfach etwas tiefer beigesetzt. Wenn Urnen ausgegraben werden, dann finden diese in der Regel ihren Platz auf dem anonymen Urnenfeld des Friedhofs. Grundsätzlich bleiben jedoch alle menschlichen Überreste auf dem jeweiligen Friedhof.