Wenn das Sozialamt schon die Heimkosten bezahlt, zahlt es dann auch die Bestattung?

Nein, nicht zwingend. Angehörige sind nach dem BGB unterhaltspflichtig für ihre Verwandten. Um sie allerdings davor zu schützen, dass sie selber in Armut geraten, nur weil sie die Pflegekosten für einen Elternteil aufbringen müssen, hat der Gesetzgeber großzügige Freibeträge für sie eingerichtet. Reicht das Geld dann nicht aus, springen die Sozialämter ein. Im Gegensatz zu den ständig laufenden Unterhaltskosten, ist eine Bestattung jedoch ein einmaliger finanzieller Aufwand. Daher sind die Freibeträge, die der Gesetzgeber vorsieht, wesentlich niedriger, bevor ein Sozialamt die Kosten übernimmt. Kurz gesagt: Der Staat will nicht verantworten, dass eine junge Familie durch laufende Pflegekosten für die Eltern in Armut gerät, aber die Kosten für ein einmaliges Ereignis wie eine Bestattung, können den Kindern durchaus zugemutet werden.