Wer zahlt, wenn kein Geld vorhanden ist?

Wenn eine Person ohne Angehörige verstirbt, keine Bestattungsvorsorge vorliegt und niemand die Bestattung in Auftrag gibt, ordnet das Ordnungsamt eine Bestattung von Amtswegen an. Dabei wird die einfachste Form der Bestattung gewählt, oft ohne Trauerfeier und mit der Beisetzung in einem anonymen Grab. Werden später Angehörige ausfindig gemacht, müssen diese den ausgelegten Betrag an das Ordnungsamt zurückzahlen. Sind Angehörige vorhanden, welche allerdings nicht die finanziellen Möglichkeiten haben die Kosten zu tragen, können diese bei ihrem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Sozialämter sind dann eigentlich verpflichtet die Bestattung vor zu finanzieren, bis die Prüfung der Vermögensverhältnisse abgeschlossen ist. Verläuft die Prüfung der Vermögensverhältnisse positiv, übernimmt das Amt die Kosten für eine einfach, ortsübliche aber doch würdige Bestattung. Besagt die Prüfung dass doch genügend Vermögen vorhanden ist, müssen die Kosten selbst getragen werden. Für entlastende Zahlungsbasis bietet unser Unternehmen eine Bestattungsfinanzierung an. Gemeinsam finden wir so eine Lösung, alle Wünsche auf ihr Budget anzupassen und umzusetzen.